Feste Termine

Meldefrist Bezeichnung Art rechtliche Grundlage für Zeitraum Antrag/Meldung an ics-Datei Details
30.06.2024 Strompreiskompensation Antragstellung Förderrichtlinie (BAnz AT 06.08.2013 B2) Vorjahr DEHSt

Gemäß Leitfaden der DEHST: Antragsfrist vom 01.03. bis 30.06. des auf das jeweilige Abrechnungsjahr (das Jahr, für dessen Stromverbrauch Kompensation beantragt wird) folgenden Jahres.

Voraussetzung: Herstellung von Produkten aus einem Teilsektor/ Sektor laut veröffentlichter NACE-Codes.

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Individuelle Fristen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Startseite.