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Meldefrist 30.06.2024
BezeichnungBesondere Ausgleichsregelung
Art Antragstellung
rechtliche Grundlage§40 EnFG
für ZeitraumFolgejahr
Antrag/Meldung anBAFA
Bemerkung:

Materielle Ausschlussfirst zur Besondere Ausgleichregelung für stromkostenintensive Unternehmen.

Das BAFA begrenzt die KWKG- und Offshoreumlagen auf Antrag abnahmestellenbezogen für stromkostenintensive Unternehmen.

Voraussetzungen gem. §30 EnFG: Stromverbrauch > 1 GWh, Betrieb eines Energiemanagements, energieeffizientes Unternehmen