Feste Termine
Meldefrist | Bezeichnung | Art | rechtliche Grundlage | für Zeitraum | Antrag/Meldung an | ics-Datei | Details |
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30.04.2025 | Abgabe von Emissionen im Jahr 2024 | Meldefrist | Referentenentwurf zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2023 Artikel 1 § 43 | Vorjahr | DEHSt |
Verantwortliche sind verpflichtet, bis zum Ablauf des 30. April 2025 Emissionen für die in dem Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Brennstoffe zu berichten. Für den Emissionsbericht im Jahr 2025 ist dazu noch keine Verifizierung notwendig. Erst mit dem Bericht 2026 muss der Emissionsbericht von einem externen Prüfer verifiziert werden. |
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