Feste Termine

Meldefrist Bezeichnung Art rechtliche Grundlage für Zeitraum Antrag/Meldung an ics-Datei Details
30.04.2025 Abgabe von Emissionen im Jahr 2024 Meldefrist Referentenentwurf zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2023 Artikel 1 § 43 Vorjahr DEHSt

Verantwortliche sind verpflichtet, bis zum Ablauf des 30. April 2025 Emissionen für die in dem Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Brennstoffe zu berichten.

Für den Emissionsbericht im Jahr 2025 ist dazu noch keine Verifizierung notwendig. Erst mit dem Bericht 2026 muss der Emissionsbericht von einem externen Prüfer verifiziert werden.

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Individuelle Fristen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Startseite.