Feste Termine

Meldefrist Bezeichnung Art rechtliche Grundlage für Zeitraum Antrag/Meldung an ics-Datei Details
30.06.2025 Berichtspflicht Individuelle Netznutzung Meldefrist BK4-13-739 (zu § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV) Vorjahr Bundesnetzagentur / Landesregulierungsbehörde

Gemäß Vorgabe der BNetzA: Jahresmeldung zur Erfüllung der Voraussetzungen der individuellen Netzentgelte (auch bei Nichteinhaltung!)

30.09.2025 Erstanzeige Individuelle Netznutzung Antragstellung BK4-13-739 (zu § 19 Abs. 2 S. 1 & 2 StromNEV) laufendes Jahr Netzbetreiber / Bundesnetzagentur / Landesregulierungsbehörde

Gemäß Vorgabe der BNetzA: Frist zur Anzeige

Atypische Netznutzung:
Jahreshöchtlast findet außerhalb der Hochlastzeifenster des Netzbetreibers statt. Zu erreichende Erheblichkeitsschwellen unterscheiden sich je Spannungsebene

Intensive Netznutzung:
Voraussetzung Verbrauch größer 10 GWh, Benutzungsstunden mind. 7.000 Std.

15.11.2025 Wahloption Benutzungsstunden Individuelle Netznutzung Mitteilung BK4-13-739 (zu § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) laufendes Jahr Netzbetreiber / Bundesnetzagentur / Landesregulierungsbehörde

Gemäß Vorgabe der BNetzA/Landesregulierungsbehörde: Frist zum Wechsel

Voraussetzung: Erfolgte Anzeige auf Individuelles Netzentgelt

Wechsel der Wahloption möglich. Formloses Anschreiben an den Netzbetreiber und Mitteilung an BNetzA unter Nennung des Schriftzeichens.

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Individuelle Fristen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Startseite.