Feste Termine
Meldefrist | Bezeichnung | Art | rechtliche Grundlage | für Zeitraum | Antrag/Meldung an | ics-Datei | Details |
---|---|---|---|---|---|---|---|
30.06.2024 | Strompreiskompensation | Antragstellung | Förderrichtlinie (BAnz AT 06.08.2013 B2) | Vorjahr | DEHSt |
Gemäß Leitfaden der DEHST: Antragsfrist vom 01.03. bis 30.06. des auf das jeweilige Abrechnungsjahr (das Jahr, für dessen Stromverbrauch Kompensation beantragt wird) folgenden Jahres. Voraussetzung: Herstellung von Produkten aus einem Teilsektor/ Sektor laut veröffentlichter NACE-Codes. |
Alle zukünftigen Termine dieser Kategorie als .ics-Datei laden
Individuelle Fristen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Startseite.