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Meldefrist | 31.07.2023 |
Bezeichnung | Abgabe Emissionsbericht nationaler Emisionshandel |
Art | Mitteilung |
rechtliche Grundlage | § 7 BEHG |
für Zeitraum | Vorjahr |
Antrag/Meldung an | DEHSt |
Bemerkung: | Der Verantwortliche hat die Brennstoffemissionen für die in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe auf Grundlage des Überwachungsplans zu ermitteln und der zuständigen Behörde bis zum 31. Juli des Folgejahres über die Brennstoffemissionen zu berichten. |