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Meldefrist 31.07.2024
BezeichnungAbgabe Emissionsbericht nationaler Emisionshandel
Art Mitteilung
rechtliche Grundlage§ 7 BEHG
für ZeitraumVorjahr
Antrag/Meldung anDEHSt
Bemerkung:

Der Verantwortliche hat die Brennstoffemissionen für die in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe auf Grundlage des Überwachungsplans zu ermitteln und der zuständigen Behörde bis zum 31. Juli des Folgejahres über die Brennstoffemissionen zu berichten.