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Meldefrist | 31.05.2023 |
Bezeichnung | Energiekostendämpfungsprogramm Phase 2 |
Art | Antragstellung |
rechtliche Grundlage | Energiekostendämpfungsprogramm |
für Zeitraum | Vorjahr |
Antrag/Meldung an | BAFA |
Bemerkung: | Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind und beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten für 2022 beantragt haben, müssen dem BAFA Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen. (Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission) www.bafa.de –> Energiekostendämpfungsprogramm |