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Meldefrist 31.05.2023
BezeichnungEnergiekostendämpfungsprogramm Phase 2
Art Antragstellung
rechtliche GrundlageEnergiekostendämpfungsprogramm
für ZeitraumVorjahr
Antrag/Meldung anBAFA
Bemerkung:

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind und beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten für 2022 beantragt haben, müssen dem BAFA Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen. (Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission)

www.bafa.de –> Energiekostendämpfungsprogramm