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Meldefrist | 28.05.2025 |
Bezeichnung | Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung nach § 44 Abs. 1 EnFG |
Art | Meldefrist |
rechtliche Grundlage | § 44 Abs. 2 EnFG |
für Zeitraum | Vorjahr |
Antrag/Meldung an | BAFA Online-Umfrage |
Bemerkung: | Die Besondere Ausgleichsregelung wird regelmäßig durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) evaluiert. Nach § 44 Abs. 2 EnFG haben Antragsteller, die eine Begrenzung der Umlagen beantragt haben, an der Evaluierung mitzuwirken. Das BAFA sendet betroffenen Unternehmen hierzu einen Link zu einem Fragebogen zu. |