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Meldefrist 31.07.2023
BezeichnungMeldung zur EEG-Umlagenbefreiung
Art Mitteilung
rechtliche Grundlage§ 74a Abs. 3 EEG
für ZeitraumVorjahr
Antrag/Meldung anBundesnetzagentur
Bemerkung:

Zur Datenübermittlung sind Letztverbraucher und Eigenversorger verpflichtet, die folgende beiden Bedingungen zu erfüllen:

1. es wurde Strom verbraucht, der ihnen nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wurde, und

2. die vollständige oder teilweise Umlagenbefreiung nach den Vorgaben der §§ 61 bis 61e EEG hat mindestens 500.000 Euro betragen.