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Meldefrist 30.11.2023
BezeichnungSelbsterklärung von Letztverbrauchern
Art Meldefrist
rechtliche Grundlage§30 StromPBG
für ZeitraumLaufendes Jahr
Antrag/Meldung anLieferant
Bemerkung:

(4) Letztverbraucher, die eine Mitteilung nach Absatz 1 Nummer 1 gegenüber ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen abgegeben haben, können bis zum 30. November 2023 jederzeit mit Wirkung für den verbleibenden Entlastungszeitraum die Höchstgrenzen und deren Verteilung im Sinn des Absatzes 1 Nummer 1 auf die Netzentnahmestellen durch Mitteilung gegenüber ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen neu bestimmen.