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Meldefrist 30.06.2024
BezeichnungStrompreiskompensation
Art Antragstellung
rechtliche GrundlageFörderrichtlinie (BAnz AT 06.08.2013 B2)
für ZeitraumVorjahr
Antrag/Meldung anDEHSt
Bemerkung:

Gemäß Leitfaden der DEHST: Antragsfrist vom 01.03. bis 30.06. des auf das jeweilige Abrechnungsjahr (das Jahr, für dessen Stromverbrauch Kompensation beantragt wird) folgenden Jahres.

Voraussetzung: Herstellung von Produkten aus einem Teilsektor/ Sektor laut veröffentlichter NACE-Codes.