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Meldefrist 25.10.2025
BezeichnungVeröffentlichung der KWK- und AbLaV-Umlage, Aufschlag für besondere Netznutzung
Art Veröffentlichung
rechtliche Grundlage§26b KWKG 2020
für ZeitraumFolgejahr
Antrag/Meldung an-
Bemerkung:

Veröffentlichungspflicht der KWKG- und AbLaV-Umlage sowie  für das Folgejahr durch Aufschlag für besondere Netznutzung die Übertragungsnetzbetreiber.