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Meldefrist 15.11.2025
BezeichnungWahloption Benutzungsstunden Individuelle Netznutzung
Art Mitteilung
rechtliche GrundlageBK4-13-739 (zu § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV)
für Zeitraumlaufendes Jahr
Antrag/Meldung anNetzbetreiber / Bundesnetzagentur / Landesregulierungsbehörde
Bemerkung:

Gemäß Vorgabe der BNetzA/Landesregulierungsbehörde: Frist zum Wechsel

Voraussetzung: Erfolgte Anzeige auf Individuelles Netzentgelt

Wechsel der Wahloption möglich. Formloses Anschreiben an den Netzbetreiber und Mitteilung an BNetzA unter Nennung des Schriftzeichens.