Feste Termine

Meldefrist Bezeichnung Art rechtliche Grundlage für Zeitraum Antrag/Meldung an ics-Datei Details
30.06.2024 Antrag auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon-Leakage Antragstellung § 11 Absatz 3 BEHG, BECV Vorjahr DEHSt

Die Einführung der nationalen CO2-Bepreisung könnte dazu beitragen, dass Unternehmen Produktionsprozesse und damit auch die verbundenen Emissionen aufgrund von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland verlagern („Carbon Leakage“). Dieses Carbon-Leakage-Risiko soll vermieden werden. Unternehmen beihilfeberechtigter Sektoren nach BECV können beim Umweltbundesamt bis zum 30.06. einen Antrag auf Beihilfegewährung stellen.

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