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Meldefrist 29.02.2024
BezeichnungEnergiekosten­dämpfungsprogramm Phase 3
Art Antragstellung
rechtliche GrundlageEnergiekostendämpfungsprogramm
für ZeitraumEKDP
Antrag/Meldung anBAFA
Bemerkung:

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind und beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten nach Förderstufe 2 und 3 beantragt haben, müssen dem BAFA Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen.

(Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission)

www.bafa.de –> Energiekostendämpfungsprogramm