Feste Termine

Meldefrist Bezeichnung Art rechtliche Grundlage für Zeitraum Antrag/Meldung an ics-Datei Details
31.07.2024 Abgabe Emissionsbericht nationaler Emisionshandel Mitteilung § 7 BEHG Vorjahr DEHSt

Der Verantwortliche hat die Brennstoffemissionen für die in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe auf Grundlage des Überwachungsplans zu ermitteln und der zuständigen Behörde bis zum 31. Juli des Folgejahres über die Brennstoffemissionen zu berichten.

30.09.2024 Abgabe von Emissionszertifikaten nationaler Emissionshandel Abgabepflicht § 8 BEHG Vorjahr DEHSt

Der Verantwortliche hat jährlich bis zum 30. September an die zuständige Behörde eine Anzahl von Emissionszertifikaten abzugeben, die der nach § 7 berichteten Gesamtmenge an Brennstoffemissionen im vorangegangenen Kalenderjahr entspricht.

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Individuelle Fristen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Startseite.