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Meldefrist 30.06.2024
BezeichnungMeldung Plattform Abwärme
Art Meldefrist
rechtliche Grundlage17 Abs. 2 EnEfG
für ZeitraumVorjahr
Antrag/Meldung anBfEE (Bundesstelle für Energieeffizienz)
Bemerkung:
  • 17 Abs. 2 EnEfG

Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von über 2,5 Gigawattstunden haben, sind verpflichtet Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) bis zum 31. März eines jeden Jahres bzw. erstmalig 30.06.2024 zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.