Details | |
---|---|
Filter: | |
Meldefrist | 30.06.2024 |
Bezeichnung | Meldung Plattform Abwärme |
Art | Meldefrist |
rechtliche Grundlage | 17 Abs. 2 EnEfG |
für Zeitraum | Vorjahr |
Antrag/Meldung an | BfEE (Bundesstelle für Energieeffizienz) |
Bemerkung: |
Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von über 2,5 Gigawattstunden haben, sind verpflichtet Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) bis zum 31. März eines jeden Jahres bzw. erstmalig 30.06.2024 zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. |