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Meldefrist 01.01.2025
BezeichnungMeldung Plattform Abwärme
Art Meldefrist
rechtliche Grundlage§17 Abs. 2 EnEfG
für ZeitraumVorjahr / Laufendes Jahr
Antrag/Meldung anBfEE (Bundesstelle für Energieeffizienz)
Bemerkung:

Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von über 2,5 Gigawattstunden haben, sind verpflichtet Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) erstmalig bis zum 01.01.2025 zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

Die Übermittlung soll in der vom Bund hierzu bereitgestellten elektronischen Vorlage erfolgen. Die Bundesstelle für Energieeffizienz stellt die übermittelten Informationen unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach Satz 1 auf einer öffentlich zugänglichen Plattform für Abwärme übersichtlich bereit.

Informationen nach §17 (1) EnEfG
1. Name des Unternehmens,
2. Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt,
3. die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
4. die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf,
5. die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
6. das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.