Feste Termine

Meldefrist Bezeichnung Art rechtliche Grundlage für Zeitraum Antrag/Meldung an ics-Datei Details
15.10.2025 Veröffentlichung vorläufige Netzentgelte Strom und Offshore-Umlage Veröffentlichung §17f EnWG; § 20 EnWG Folgejahr -

Veröffentlichungspflicht der vorläufigen Netzentgelte und Offshore-Umlage für das Folgejahr durch die Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber.

Die endgültigen Netzentgelte müssen bis spätestens 01.01. des Jahres veröffentlicht werden.

25.10.2025 Veröffentlichung der KWK- und AbLaV-Umlage, Aufschlag für besondere Netznutzung Veröffentlichung §26b KWKG 2020 Folgejahr -

Veröffentlichungspflicht der KWKG- und AbLaV-Umlage sowie  für das Folgejahr durch Aufschlag für besondere Netznutzung die Übertragungsnetzbetreiber.

Alle zukünftigen Termine dieser Kategorie als .ics-Datei laden

Individuelle Fristen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der Startseite.