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Meldefrist 30.09.2024
BezeichnungErstanzeige Individuelle Netznutzung
Art Antragstellung
rechtliche GrundlageBK4-13-739 (zu § 19 Abs. 2 S. 1 & 2 StromNEV)
für Zeitraumlaufendes Jahr
Antrag/Meldung anNetzbetreiber / Bundesnetzagentur
Bemerkung:

Gemäß Vorgabe der BNetzA: Frist zur Anzeige

Atypische Netznutzung:
Jahreshöchtlast findet außerhalb der Hochlastzeifenster des Netzbetreibers statt. Zu erreichende Erheblichkeitsschwellen unterscheiden sich je Spannungsebene

Intensive Netznutzung:
Voraussetzung Verbrauch größer 10 GWh, Benutzungsstunden mind. 7.000 Std.